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22. Juli 2026

Grüne Versprechen auf dem Prüfstand: Was die EmpCo-Richtlinie ab September 2026 für Deine Marke bedeutet

„Umweltfreundlich", „klimaneutral", „nachhaltig" – solche Worte prangen heute auf fast jeder Verpackung. Ab dem 27. September 2026 gelten dafür europaweit deutlich strengere Regeln. Wer seine Green Claims jetzt nicht aufräumt, riskiert Abmahnungen – und Vertrauen.

Nachhaltigkeit verkauft. Genau das ist das Problem – jedenfalls dann, wenn das grüne Versprechen mehr behauptet, als das Produkt hält. Die Europäische Union hat dem „Greenwashing" den Kampf angesagt und mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 – „Empowering Consumers for the Green Transition" – ein Regelwerk geschaffen, das die Nachhaltigkeitskommunikation von Grund auf verändert. In Deutschland wird sie über eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt.

Das entscheidende Datum: Ab dem 27. September 2026 ist die Richtlinie verbindlich anzuwenden. Für Marken heißt das: Es bleibt nur noch ein knappes Zeitfenster, um Verpackungen, Websites, Kampagnen und Social-Media-Auftritte auf den Prüfstand zu stellen. Die EmpCo-Richtlinie verbietet keine Nachhaltigkeit. Sie verbietet unbelegte Behauptungen darüber. Worum es im Kern geht

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich auf grüne Auslobungen verlassen können. Deshalb dreht sich alles um eine einfache Frage: Kannst Du beweisen, was Du behauptest? Pauschale, wohlklingende Umweltbegriffe ohne handfesten Beleg sind künftig unlauter. Wer wirbt, muss liefern – und zwar spezifisch, nachprüfbar und auf das konkrete Produkt bezogen. Die vier zentralen Verbote

1.Pauschale Umweltaussagen ohne Nachweis Begriffe wie „umweltfreundlich", „grün", „öko" oder „klimafreundlich" sind nur noch erlaubt, wenn eine anerkannte, hervorragende Umweltleistung belegt ist (z. B. über ein anerkanntes Umweltzeichen). „Nachhaltige Verpackung" → „Verpackung aus 100 % recyceltem Material" 2.Selbst gebastelte Nachhaltigkeitssiegel Eigene „Öko"-Logos und Badges sind verboten, sofern sie nicht auf einem unabhängigen Zertifizierungssystem mit externer Prüfung beruhen. 3.„Klimaneutral" auf Kompensationsbasis Aussagen wie „klimaneutral" oder „CO₂-neutral" sind für Produkte unzulässig, wenn die Neutralität ganz oder teilweise durch den Kauf von Kompensationszertifikaten („Offsetting") erreicht wird – unabhängig von deren Qualität. 4.Teil-Aussagen, die aufs Ganze zielen Bezieht sich eine Aussage nur auf einen Teil des Produkts, muss das klar erkennbar sein. „100 % recyclingfähig" → „Verpackung zu 100 % recyclingfähig"

Auch Zukunftsversprechen zählen

Beliebte Aussagen wie „klimaneutral bis 2040" sind nicht per se verboten – aber sie brauchen künftig ein Fundament: einen detaillierten, öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan mit messbaren Meilensteinen und unabhängiger Überprüfung. Ein hübsches Ziel ohne Fahrplan reicht nicht mehr. Der unterschätzte Faktor: der Gesamteindruck

Viele Marken denken bei Green Claims nur an Textbausteine. Doch der Begriff der „Umweltaussage" ist bewusst weit gefasst: Er umfasst auch Farben, Symbole und Bildwelten – bis hin zu Produkt- und Markennamen. Eine sattgrüne Gestaltung, Blatt-Icons und Erdtöne können zusammen den Eindruck einer Umweltleistung erzeugen, die dann belegt werden muss. Entscheidend ist nicht das einzelne Wort, sondern der Eindruck, der beim Publikum entsteht. Was auf dem Spiel steht

Die Regeln haben Zähne. Verstöße können über Mitbewerber und Verbände abgemahnt werden, es drohen Ordnungsgelder – und bei grenzüberschreitenden Verstößen Bußgelder von bis zu 4 % des EU-weiten Jahresumsatzes. Mindestens ebenso teuer ist der Vertrauensschaden: Eine als „Greenwasher" enttarnte Marke verliert genau das Publikum, das sie mit dem grünen Versprechen gewinnen wollte. Aus Nachhaltigkeitskommunikation wird jetzt Nachhaltigkeitsnachweis. Das ist keine Bedrohung – das ist ein Wettbewerbsvorteil für alle, die es ernst meinen. Deine Checkliste bis zum 27. September 2026 Jetzt handeln – in fünf Schritten

Inventur: Alle Umweltaussagen erfassen – Verpackung, Website, Shop, Handel, Social Media, POS. Per-se-Verbote zuerst: „Klimaneutral"-Aussagen auf Kompensationsbasis und nicht zertifizierte Eigensiegel priorisiert bereinigen. Konkretisieren statt pauschalisieren: Vage Begriffe durch spezifische, belegbare Aussagen ersetzen. Gesamteindruck prüfen: Farbwelt, Icons und Naming daraufhin abklopfen, ob sie unbelegte Öko-Erwartungen wecken. Prozesse anpassen: Freigaben und Vorlaufzeiten (auch für Verpackungsbestände) so planen, dass ab dem Stichtag nichts Nicht-Konformes mehr live ist.

Die gute Nachricht: Wer echte Fortschritte macht, muss sich nicht verstecken – im Gegenteil. Präzise, ehrliche Claims wirken glaubwürdiger als jedes Buzzword. EmpCo zwingt Marken nicht zum Schweigen, sondern zu besserer Kommunikation. Unsicher, ob Deine Claims halten?

Wir nehmen die Nachhaltigkeitskommunikation Deiner Marke unter die Lupe – von der Verpackung bis zur Kampagne – und machen sie fit für die EmpCo-Richtlinie: belegbar, wirksam und rechtssicher. Sprich uns an, bevor der Stichtag es tut.